Ehrenwörtliche Erklärung: Vorlage & Unterschied zur eidesstattlichen Erklärung
Am Ende einer Hausarbeit oder Abschlussarbeit steht häufig eine Erklärung, in der du versicherst, dass du die Arbeit eigenständig verfasst hast. Doch was genau ist eine ehrenwörtliche Erklärung — und worin unterscheidet sie sich von der eidesstattlichen Erklärung? Die beiden Begriffe werden oft synonym verwendet, haben aber eine unterschiedliche rechtliche Tragweite. In diesem Artikel erklären wir die Unterschiede, stellen eine Mustervorlage bereit und zeigen, welche Konsequenzen bei einer falschen Erklärung drohen.
Was ist eine ehrenwörtliche Erklärung?
Die ehrenwörtliche Erklärung ist eine persönliche Versicherung, dass du deine wissenschaftliche Arbeit selbstständig und ohne unzulässige fremde Hilfe verfasst hast. Alle verwendeten Quellen und Hilfsmittel sind vollständig angegeben. Im Unterschied zur eidesstattlichen Erklärung hat die ehrenwörtliche Erklärung keine strafrechtliche Bindung — sie ist eine moralische Selbstverpflichtung mit hochschulrechtlichen, aber nicht mit strafrechtlichen Konsequenzen.
Unterschied: Ehrenwörtliche vs. eidesstattliche Erklärung
Die beiden Begriffe werden häufig verwechselt oder synonym verwendet, obwohl sie sich in ihrer rechtlichen Tragweite deutlich unterscheiden. Die folgende Tabelle zeigt die wesentlichen Unterschiede.
| Kriterium | Ehrenwörtliche Erklärung | Eidesstattliche Erklärung |
|---|---|---|
| Rechtliche Bindung | Moralische Selbstverpflichtung | Strafrechtlich relevant (§ 156 StGB) |
| Konsequenz bei Verstoß | Hochschulrechtliche Sanktionen | Zusätzlich strafrechtliche Verfolgung möglich |
| Typischer Einsatz | Hausarbeiten, Seminararbeiten | Abschlussarbeiten (Bachelor, Master, Dissertation) |
| Formulierung | „Ich erkläre ehrenwörtlich..." | „Ich erkläre an Eides statt..." |
| Unterschrift | Erforderlich | Erforderlich |
Mustervorlage
Hier ist eine Mustervorlage für eine ehrenwörtliche Erklärung, die du an die spezifischen Anforderungen deiner Hochschule anpassen kannst. Verwende immer die offizielle Vorlage deines Studiengangs, sofern vorhanden.
Ich erkläre hiermit ehrenwörtlich, dass ich die vorliegende Arbeit selbstständig und ohne unzulässige fremde Hilfe angefertigt habe. Alle verwendeten Quellen und Hilfsmittel sind vollständig angegeben. Wörtliche und sinngemäße Übernahmen aus anderen Werken sind als solche gekennzeichnet. Diese Arbeit wurde in gleicher oder ähnlicher Form noch keiner anderen Prüfungsbehörde vorgelegt. — [Ort], den [Datum] — [Unterschrift]
Wann wird welche Erklärung verlangt?
Die Wahl der Erklärungsform hängt von der Art der Arbeit und den Vorgaben deiner Hochschule ab. In der Regel gilt: Je formaler und umfangreicher die Arbeit, desto eher wird eine eidesstattliche Erklärung verlangt.
- Hausarbeiten und Seminararbeiten — meist ehrenwörtliche Erklärung
- Bachelorarbeit — oft eidesstattliche Erklärung, je nach Hochschule
- Masterarbeit — in der Regel eidesstattliche Erklärung
- Dissertation — immer eidesstattliche Erklärung
- Projektarbeit — je nach Hochschule ehrenwörtliche oder eidesstattliche Erklärung
Rechtliche Konsequenzen
Auch wenn die ehrenwörtliche Erklärung keine strafrechtliche Bindung hat, sind die hochschulrechtlichen Konsequenzen ernst zu nehmen. Bei nachgewiesenem Plagiat oder einer falschen Erklärung drohen die Bewertung der Arbeit mit „nicht bestanden", der Ausschluss von der Prüfung oder in schweren Fällen die Exmatrikulation. Wiederholte Verstöße können sogar ein endgültiges Nichtbestehen zur Folge haben.
Fazit
Die ehrenwörtliche Erklärung ist bei Hausarbeiten und Seminararbeiten Standard. Halte dich an die offizielle Vorlage deiner Hochschule, unterschreibe ehrlich und bewahre dir dadurch die Sicherheit, die du brauchst. Wenn du sauber arbeitest und korrekt zitierst, ist die Erklärung nur eine Formalität.